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· Fachbeitrag · Bilanz

Rückstellungen für Betreuung abgeschlossener Versicherungen

| Ein Leser hat eine Frage zur Bildung von Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen: Der BFH lässt es im Urteil vom 19. Juli 2011, Az. X R 26/10 zu, dass die Richtigkeit der vorgenommenen Aufzeichnungen im Einzelfall verprobt werden kann durch eine Gegenüberstellung von Verträgen mit und ohne Bestandspflegeprovision. Im BMF-Schreiben vom 20. November 2012 (Az. IV C 6 - S 2137/09/10002 ) findet sich hierzu keine Aussage. Lässt die Finanzverwaltung damit die Verprobung nicht zu? Wir haben das BMF gefragt. |

 

Antwort | Nach dem BMF-Schreiben vom 20. November 2012 zu Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen ist das BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das gilt auch für die im Urteil dargelegten Grundsätze zur Rückstellungsbewertung unabhängig von der ausdrücklichen Erwähnung im BMF-Schreiben. Letztlich heißt das, dass eine Verprobung möglich ist.

Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 4 | ID 37906660