· Fachbeitrag · Buchführung
Geschäftsunterlagen - das darf 2014 in den Reißwolf
| Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrem Maklerbüro die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Die Antwort liefert Ihnen die alphabetisch sortierte Übersicht „Aufbewahrungsfristen 2014“ auf der nächsten Seite mit allen Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist jetzt abgelaufen ist. |
PRAXISHINWEISE | Sie müssen in punkto Aufbewahrung Folgendes wissen:
|
Weiterführende Hinweise
Soweit es sich um Buchungsbelege handelt (sonst nur Sechsjahresfrist) Bei Erstellung des Jahresabschlusses im Jahr 2003Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig