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· Fachbeitrag · Dienstwagen

BMF erlaubt Einzelbewertung bei wenigen Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro

| Das Bundesfinanzministerium hat die steuerzahlerfreundliche Einzelbewertung mit 0,002 Prozent des Listenpreises bei nur wenigen Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in die Praxis umgesetzt. Sie müssen drei Voraussetzungen einhalten, wenn Sie die Einzelbewertung umsetzen wollen. |

Hintergrund

Kann ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er den geldwerten Vorteil wie Arbeitslohn versteuern. In der Regel geschieht dies anhand der „Ein-Prozent-Regelung“. Nutzt der Mitarbeiter den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro, erhöht sich der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Maklerbüro.

 

  • Beispiel

Der Inhaber eines Maklerunternehmens überlässt einem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung. Der Listenpreis des Wagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 30.000 Euro. Die Entfernung zwischen Wohnung und Maklerbüro beträgt 35 km. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich bei Anwendung der „Ein-Prozent-Regelung“ wie folgt:

Privatfahrten 1 % von 30.000 Euro

300 Euro

Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro:

0,03 % x 30.000 Euro x 35 km

315 Euro

Steuer- und sv-pflichtiger geldwerter Vorteil

615 Euro