· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
BMF: Lohnsteuerliche Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst
| Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |
Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Nutzt der Mitarbeiter einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte (= Maklerbüro), kann er statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Er braucht dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836, BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).
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Ein Mitarbeiter des Maklers nutzt den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) regelmäßig nur an 5 Tagen im Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:
Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich der geldwerte Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro). |
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