· Fachbeitrag · Dienstwagen
Für Fahrten von Außendienstmitarbeitern mit Tätigkeitsstätte Büro nicht zu viel Lohnsteuer zahlen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Hat Ihr angestellter Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen und eine erste Tätigkeitsstätte in Ihrem Maklerbüro, ist der geldwerte Vorteil für die direkten Fahrten zwischen Wohnung und Maklerbüro zu versteuern. Kombiniert er dienstliche mit Fahrten zur oder von der Wohnung bzw. Maklerbüro, können „Dienstreisen“ vorliegen. Erfahren Sie nachfolgend anhand von Praxisbeispielen, wie Sie als Arbeitgeber die Fahrten von Außendienstmitarbeitern lohnsteuerlich behandeln müssen bzw. können, damit Ihr Außendienstmitarbeiter nicht zu viel Steuern zahlt. |
Lohnsteuerliche Spielregeln beim Außendienstmitarbeiter
Der geldwerte Vorteil für die privaten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Maklerbüro kann wie folgt ermittelt werden.
1. Pauschalierung
- Die Privatnutzung des Dienstwagens kann pauschal mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden (Ein-Prozent-Regelung).
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