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15.12.2016 · Fachbeitrag · Dienstwagen

Geldwerter Vorteil aus Dienstwagen während Elternzeit

| Der Inhaber eines Maklerbüros fragt: Ein Außendienst-Mitarbeiter darf den Dienstwagen für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Maklerbüro nutzen. Die geldwerten Vorteile werden nach der Bruttolistenpreis-Methode (BLP) versteuert. Vom 15.04.2017 bis 15.05.2017 befindet sich der Mitarbeiter in Elternzeit. In dieser Zeit nutzt er den Dienstwagen nicht für die Fahrten zum Büro. Müssen für April und Mai jeweils die vollen 0,03 Prozent des BLP als geldwerter Vorteil angesetzt werden, obgleich die Nutzung nur je einen halben Monat erfolgt? |