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· Fachbeitrag · Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Keine Verteilung des Übergangsverlustes bei Wechsel zur Bilanzierung

| Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob beim Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung eine Verlustverteilung auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre entsprechend der Regelung für den Übergangsgewinn in R 17 Abs. 1 Satz 4 EStR möglich ist. |

 

Das Aktenzeichen beim BFH lautet: VIII R 17/10. Das FG Berlin-Brandenburg hatte in der Vorinstanz entschieden, dass mangels einer gesetzlichen Regelung der Verlust nicht auf drei Jahre verteilt werden kann, auch nicht im Billigkeitswege (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.9.2009, Az. 14 K 925/05).

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 2 | ID 35138260