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· Fachbeitrag · Immobilien

Der neue Steuerabzug für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie

| Der Gesetzgeber hat ein neues steuerliches Förderprogramm installiert, um durch die energetische Sanierung bei selbstgenutztem Wohneigentum etwas zum Klimaschutz beizutragen. WVM erläutert Ihnen, welche Voraussetzungen für das Objekt und die Maßnahmen erfüllt sein müssen, um vom steuerlichen Vorteil zu profitieren. |

Der neue § 35c EStG und seine Ziele

Das Förderprogramm ist in § 35c EStG im „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ geregelt (Abruf-Nr. 213348). Die neue Norm fördert energetische Sanierungen selbstgenutzter Wohngebäude mit einem progressionsunabhängigen Steuerabzug. Damit soll das Ziel unterstützt werden, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Förderung ergänzt die „bestehende Förderkulisse“ (z. B. KfW-Darlehen). Dadurch, dass man Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen kann, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass

  • möglichst viele Eigenheimbesitzer von der Maßnahme profitieren und