28.07.2014 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Investitionsabzugsbetrag nach Außenprüfung zielgerichtet einsetzen
| Sie können einen Investitionsabzugsbetrag auch erst nach einer Außenprüfung geltend machen und damit eine sich aus der Prüfung ergebende Erhöhung des Gewinns ausgleichen. Diese Möglichkeit gewährt zumindest das FG Niedersachsen (Urteil vom 18.12.2013, Az. 4 K 159/13; Abruf-Nr. 140709 ). Das letzte Wort in dieser Sache hat allerdings der BFH. |
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