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Schadenersatz mindert Veräußerungsverlust aus Aktien nicht
| Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks Schadenersatz an den Erwerber von Aktien, mindern sich durch die Zahlung die Anschaffungskosten der Aktien nicht. Der Schadenersatz hat auf einen etwaigen Verlust aus dem Verkauf der Aktien keine Auswirkung. Im Umkehrschluss steigert der Schadenersatz auch den Veräußerungserlös der Aktien nicht ( BFH, Urteil vom 04.10.2016, Az. IX R 8/15, Abruf-Nr. 191586 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 3 | ID 44540783