19.07.2016 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Verfall von Optionsscheinen: Auch BMF erkennt Verlustabzug an
| Der BFH hat im Januar 2016 klargestellt, dass Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen ab 2009 negative Einnahmen darstellen und mit anderen Kapitalerträgen steuersparend verrechnet werden dürfen. Damit hat er sich gegen das BMF gestellt. Das BMF hat jetzt nachgezogen und sich etwas überraschend die BFH-Rechtsprechung doch noch zu eigen gemacht. |
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