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27.06.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Absinken der betrieblichen Nutzung eines Kfz unter zehn Prozent

| Vermindert sich die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, das früher zurecht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet und tatsächlich in einem Jahr mehr als zehn Prozent betrieblich genutzt wurde, in einem Folgejahr auf unter zehn Prozent, so ändert dies nichts an der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt allein keine Entnahme dar, entschied der BFH. |