· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Dreiecksfahrten als neues Steuerspar-Modell für Versicherungsmakler
| Wenn Sie als Versicherungsmakler erst einen Kunden besuchen oder sonstigen betrieblichen Termin wahrnehmen, bevor Sie in Ihr Büro fahren, dürfen sie für alle in diesen Dreiecksfahrten zurückgelegten Kilometer die tatsächlichen Kilometer-Kosten bzw. 30 Cent je Kilometer als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das FG Münster entschieden und dabei Wege aufgezeigt, wie Sie betriebliche Fahrtkosten optimieren können. |
Fahrtkosten eines Maklers bei Dreiecksfahrten
Unterbricht ein Unternehmer seine Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb durch die Einschiebung eines betrieblichen Termins, darf er hierfür nach Ansicht des FG Münster den vollen Betriebsausgabenabzug beantragen, weil betriebliche Fahrten vorliegen (FG Münster, Urteil vom 19.12.2012, Az. 11 K 1785/11 F; Abruf-Nr. 130449). Der volle Betriebsausgabenabzug winkt Ihnen also für folgende Fahrten:
- Fahrten von der Wohnung zum Kunden auf der Hinfahrt zum Büro
- Fahrten vom Büro zum Kunden auf der Heimfahrt
- Fahrten vom Kunden zum Büro
- Fahrten vom Kunden nach Hause
Wichtig | Das FG hat eine weitere interessante Aussage zur Entfernungspauschale gemacht, wenn Sie beispielsweise auf dem Hinweg zur Arbeit einen Kundenbesuch einschieben und am Abend direkt vom Büro nach Hause fahren. Das Finanzamt war im Münsteraner Fall nämlich höchst kreativ und wollte für diese Fahrt nur eine Entfernungspauschale von 15 Cent für die einfache Strecke zulassen. Begründung: Es lag an diesem Tag ja nur eine einzige Fahrt zwischen Büro und Wohnung vor. Doch dieser Auffassung zeigte das FG die rote Karte. Selbst wenn an einem Tag nur eine direkte Fahrt zwischen Wohnung und Büro stattfindet, steht dem Selbstständigen die volle Entfernungspauschale für die einfache Strecke von 30 Cent zu.
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Sie führen für Ihren Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch. Aus dem ergibt sich, dass Sie an 230 Tagen einen Abstecher zu Kunden gemacht haben, bevor Sie ins Büro gefahren sind. Nach Feierabend sind Sie an diesen Tagen direkt vom Büro nach Hause gefahren (einfache Entfernung 25 km).
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PRAXISHINWEIS | Ihre Berechnungsvariante mit 30 Cent Entfernungspauschale bei nur einer durchgängigen Fahrt zwischen Wohnung und Büro am Tag werden die Finanzämter trotz des Urteils des FG Münster wohl weiterhin ablehnen. Grund ist, dass der Streitfall nun in der Revision beim BFH anhängig ist (Az. VIII R 12/13). Gegen nachteilige Einkommensteuerbescheide müssen Sie bei Dreiecksfahrten und nur einer Entfernungspauschale von 15 Cent folglich Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. |
Gestaltungen für den optimalen Betriebsausgabenabzug
Der optimale Betriebsausgabenabzug winkt nach den vom FG Münster festgelegten Grundsätzen also, wenn Sie auf dem Hinweg zum Büro und auf dem Heimweg jeweils einen Kundenbesuch einschieben. In diesem Fall spielt die Entfernungspauschale keine Rolle.
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Sie ermitteln anhand eines Fahrtenbuchs für Ihren Betriebs-Pkw Kilometer-Kosten von 56 Cent/km. Sie fahren an 230 Tagen vor dem Weg ins Büro jeweils zu Kunden (Wohnung - Kunde 20 km, Kunde - Büro 35 km) und auf dem Heimweg vom Büro zu Kunden (Büro - Kunde 15 km, Kunde - Wohnung 20 km). Der direkte Weg von Ihrer Wohnung zum Büro beträgt einfach 27 km.
Ohne Kundenbesuche auf der Hin- und Rückfahrt, würde Folgendes passieren:
Folge: Das Einschieben von Kundenbesuchen bringt Ihnen einen Steuervorteil von 5.092,20 Euro. Das Gute daran: Diese Gestaltung ist wasserdicht. Das Revisionsverfahren beim BFH betrifft nur den Fall, wenn Sie eine Fahrt mit einem Kundenbesuch verknüpfen und die zweite nicht. |
Grundsätze greifen auch bei der Ein-Prozent-Regelung
Diese Grundsätze greifen selbstverständlich auch für Makler, die die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach der Ein-Prozent-Regelung ermitteln. Denn auch hier wird die Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Fahrtkosten verglichen. Der Unterschied zur Fahrtenbuchmethode besteht nur darin, dass die tatsächlichen Fahrzeugkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro hier nach der 0,03-Prozent-Regelung ermittelt werden.
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Sie ermitteln im oben genannten Fall den Wert für die Privatfahrten für Ihren Dienstwagen und die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro nach der Ein-Prozent-Regelung (Listenpreis des Dienstwagens: 30.000 Euro). Würden Sie keine Kundenbesuche auf der Hin- und Rückfahrt einschieben, würde Folgendes passieren:
Diese nichtabziehbaren Betriebsausgaben liegen bei der Ein-Prozent-Regelung allerdings auch dann vor, wenn Sie auf der Hinfahrt zum Büro und auf der Rückfahrt Kundenbesuche einbauen. |
Detaillierte Aufzeichnungen über Kundenbesuche ein Muss
Wer Kundenbesuche vor dem Weg zum Büro und auf dem Weg nach Hause einschiebt, muss mit kritischen Fragen des Finanzamts rechnen. Führen Sie deshalb unbedingt detaillierte Aufzeichnungen, was Sie bei den jeweiligen Besuchen besprochen haben. Wer keine konkreten betrieblichen Aktivitäten ausübt, kann auch keine betrieblichen Fahrten durchsetzen. Ihre Nachweise könnten wie folgt aussehen:
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