· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Luxus-Sportwagen: Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich
| Ein Unternehmer darf zwar selbst entscheiden, welche Ausgaben er für seinen Betrieb tätigt. Wer aber einen Luxus-Sportwagen - beispielsweise einen Ferrari Spider - dem Betriebsvermögen zuordnen will, muss dem Finanzamt gute Gründe nennen, dass betriebliche Gründe für den Kauf ausschlaggebend waren. Das hat das FG Nürnberg klargestellt. |
Im konkreten Fall konnte der Unternehmer diesen Nachweis nicht erbringen. Das FG stufte das Fahrzeug deshalb als Privatvermögen ein. Als Betriebsausgaben abziehbar waren dadurch die Kosten der betrieblich gefahrenen Kilometer - jedoch nur in angemessener Höhe. Als angemessen wertete das FG Kosten, die beispielsweise für Oberklasse-Modelle wie BMW und Mercedes Benz anzusetzen sind, im konkreten Fall zwei Euro je Kilometer (FG Nürnberg, Urteil vom 27.1.2012, Az. 7 K 966/2009; Abruf-Nr. 121158).
PRAXISHINWEIS | Im Umkehrschluss bedeutet das Nürnberger Urteil, dass mit der richtigen Begründung auch Luxus-Autos dem betrieblichen Fuhrpark zugeordnet werden können. Sie müssen dann aber ein besonderes Repräsentationsbedürfnis darlegen können. Für einen betrieblichen Kaufgrund spricht zum Beispiel, wenn Sie nur gut betuchte Kunden haben. |