28.05.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Einbeziehung des Krankengelds in Progressionsvorbehalt
| Nach Ansicht des BFH ist es auch nach Einführung des sogenannten Basistarifs verfassungsrechtlich nicht bedenklich, dass zwar das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber das Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1b EStG einbezogen wird (BFH, Urteil vom 13.11.2014, Az. III R 36/13, Abruf-Nr. 175451 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig