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· Fachbeitrag · Lohnsteuer

ELStAM-Start 2013: Darauf müssen Sie in der Start- und Übergangsphase achten

| Das BMF hat jetzt den verbindlichen Start für die Einführung der ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 bekanntgegeben und die Einzelheiten für die Anwendung des ELStAM-Verfahrens ab 2013 fixiert. Erfahren Sie nachfolgend, worauf Sie in der Start- und Übergangsphase achten müssen. |

Sukzessive Einführung der ELStAM im Jahr 2013

Der verpflichtende Abruf wird bis zum 31. Dezember 2013 zeitlich gestreckt. Als Arbeitgeber müssen Sie somit nicht am 1. Januar 2013 starten, Sie können auch erst im Laufe des Jahres 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigen. Dadurch soll Ihnen und der Verwaltung ein gleitender und möglichst reibungsloser Einstieg in das neue Verfahren ermöglicht werden.

 

PRAXISHINWEIS | Sie müssen die ELStAM ihrer Mitarbeiter spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum, also spätestens vor der Dezember-Abrechnung 2013 abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2014 ist verspätet.