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29.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

Zwei neue BMF-Schreiben zum ELStAM-Verfahren

| Das BMF hat in zwei Schreiben die Einzelheiten zur dauerhaften Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) festgelegt. Die Schreiben ersetzen die bislang lediglich im Entwurf vorliegenden Schreiben vom 2. und 11. Oktober 2012(BMF, Schreiben vom 7.8.2013, Az. IV C 5 - S 2363/13/10003; Abruf Nr. 132611 und Schreiben vom 25.7.2013, Az. IV C 5 - S 2363/13/10003; Abruf-Nr. 132502 ). |