21.11.2014 · Fachbeitrag · Rürup-Vertrag
Sonderzahlungen in Rürup-Vertrag: Mit dem Abflusszeitpunkt steuerlich vorteilhaft jonglieren
| Versicherungsnehmer (VN) überweisen oft am 30. oder 31. Dezember Sonderzahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag. Da die Gutschrift auf dem Vertragskonto frühestens am 2. Januar erfolgt, bescheinigt der Versicherer die Beitragszahlung erst für das neue Jahr. Das ist zwar steuerlich nicht korrekt, bietet aber beim Jahresübergang 2014 auf 2015 Gestaltungsspielräume. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig