· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
0,5 Prozent: BMF erklärt erstmalige Festsetzungen für vorläufig
| Schon lange wird darüber diskutiert, ob die Zinsregelung in § 238 Abs. 1 AO ‒ sprich 0,5 Prozent pro Monat ‒ in Niedrigzinszeiten noch verfassungsgemäß ist. Vor dem BVerfG ist dazu eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. 1 BvR 2422/17), die die Zeiträume ab 2012 betrifft. Das BMF hat darauf reagiert. Es hat verfügt, dass sämtliche erstmaligen Festsetzungen von Zinsen vorläufig durchzuführen sind. Ein Einspruch ist nicht mehr notwendig (BMF, Schreiben vom 02.05.2019, Az. IV A 3 ‒ S 0338/18/1000, Abruf-Nr. 209004 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 4 | ID 45939279