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· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Kein Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft

| Sie können Ihr Finanzamt nicht zur Erteilung einer Ihres Erachtens richtigen Auskunft verpflichten. Denn es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt der Auskunft. Das hat der BFH klargestellt. |

 

Die verbindliche Auskunft hat lediglich den Anforderungen eines fairen rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zu genügen. Das bedeutet, dass die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts in sich schlüssig sein muss und nicht evident rechtsfehlerhaft sein darf (BFH, Urteil vom 29.2.2012, Az. IX R 11/11; Abruf-Nr. 121972).

Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 34641980