· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Planungssicherheit bei steuerlichen Fragen ‒ diese Möglichkeiten bietet Ihnen das Finanzamt
von Christian Ollick, Dipl.-Finw. (FH), Herford
| Benötigen Sie in Ihrem Maklerunternehmen eine rechtssichere Aussage über eine (künftige) steuerliche Behandlung eines bestimmten Sachverhalts, bietet Ihnen das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten: von der verbindlichen Auskunft über die Anrufungsauskunft und die verbindliche Zusage bis hin zu der tatsächlichen Verständigung. WVM erläutert Ihnen, wann und wie Sie diese gezielt nutzen. |
Verbindliche Auskunft
Das Steuerrecht ist kompliziert. Mit jeder steuerlichen Gestaltung laufen Sie Gefahr, dass das Finanzamt sie nicht anerkennt. Planungs- und Rechtssicherheit erhalten Sie, wenn Sie beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen (§ 89 AO). Der Vorteil liegt darin, dass das Finanzamt an diese Auskunft gebunden ist. Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen.
Sachverhalte dürfen noch nicht verwirklicht sein
Sie können eine verbindliche Auskunft nur für einen genau umschriebenen Sachverhalt einholen, der noch nicht verwirklicht ist. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen das Finanzamt die Auskunft erteilt, nicht Ihr (früheres) Antragsdatum. Sie können also nicht die Auskunft beantragen, dann direkt den darin beschriebenen Sachverhalt in die Tat umsetzen und sich anschließend auf die (später ergangene) Auskunft berufen.
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