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05.01.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Steuererklärung ist kein ablaufhemmender Antrag

| Droht für ein Steuerjahr die Festsetzungsverjährung, und Ihnen fällt ein Fehler im Steuerbescheid des entsprechenden Jahres auf, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Es reicht nicht, eine berichtigte Steuererklärung einzureichen. Das hat der BFH klargestellt. |