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05.08.2015 · Fachbeitrag · Bankverkehr

Geschäftskonten: Entgelt nicht für jede Falschbuchung

| Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht jede Falschbuchung berechnen. Das hat der BGH auf die Klage eines Versicherungsmaklers hin entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse gekippt. Der Makler erhält rund 77.000 Euro von der Sparkasse erstattet. |