· Fachbeitrag · Büro-Organisation
Wann ist die Eintragung als e.K. sinnvoll?
| Immer wieder möchten Makler wissen, wann die Eintragung als eingetragender Kaufmann im Handelsregister sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile die Eintragung in der Praxis mit sich bringt? Der folgende Beitrag liefert die Antworten. |
Wahlfreiheit für Kleingewerbetreibende
Für Versicherungsmakler besteht in der Praxis oft Wahlfreiheit. Denn solange Ihr Unternehmen nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert, gelten Sie als Kleingewerbetreibender. Mit der Folge: Sie können sich freiwillig als eingetragener Kaufmann (e.K.) eintragen lassen, müssen es aber nicht (§ 1 Abs. 2 HGB).
Überschreiten Sie diese Grenze, gelten Sie nicht mehr als Kleingewerbetreibender, sondern als Kaufmann und sind zur Eintragung verpflichtet. Als Kaufleute gelten im Übrigen kraft Gesetz die Handelsgesellschaften. Das sind die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG sowie die Kapitalgesellschaften AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH.
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