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· Fachbeitrag · Elterngeld

Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld ist rechtens

| Die Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß, wonach nur solche Eltern Anspruch auf Elterngeld haben, deren Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren worden ist. Das BVerfG weist darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer Übergangsregelung Abstand nehmen durfte, weil diese zu Verwaltungsmehraufwand geführt hätte (Beschlüsse vom 20.4.2011, Az: 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08; Abruf-Nr. 111583 ). |

Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 4 | ID 27475120