· Fachbeitrag · Finanzierung
Darlehenskündigung bei Nichterstellen des Bestandsverzeichnisses
| Haben die Parteien eines Darlehensvertrags vereinbart, dass der Darlehensnehmer im Rahmen eines Raumsicherungsübereignungsvertrags regelmäßig Bestandsverzeichnisse über das sicherungsübereignete Inventar vorzulegen hat, nutzt der Darlehensgeber nach Ansicht des OLG Brandenburg seine Rechtsposition nicht treuwidrig, wenn er abweichend vom ursprünglich vereinbarten monatlichen Turnus erstmals nach einem Jahr die Vorlage eines Inventars verlangt. |
In diesem Fall hat der Darlehensgeber
- weder seinen Anspruch auf die Erstellung des Verzeichnisses verwirkt
- noch verstößt er gegen das Schikaneverbot, weil er an der Vorlage der Listen ein vernünftiges Interesse hat und der Aufwand für die Erstellung nicht unverhältnismäßig gewesen ist.
Die Verweigerung der Erstellung und Vorlage des Bestandsverzeichnisses innerhalb angemessener Zeit gibt daher dem Darlehensgeber einen Grund für die außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.3.2013, Az. 4 U 60/12; Abruf-Nr. 131486).