· Fachbeitrag · Haftung
Auch bei der Anlageberatung stets die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Blick haben!
von Ass.jur. Holger Sassenbach, Brase & Collegen AG, München
| Empfiehlt der Versicherungsmakler, bestehende Lebensversicherungsverträge zu verkaufen und den Erlös in Goldgeschäfte zu investieren, muss er neben der Beratung auch seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Blick haben. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln. WVM stellt die Entscheidung vor, zeigt die Konsequenzen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf und erläutert, wie Makler den Versicherungsschutz sicherstellen. |
Kunde verlangt Ersatz wegen unrentabler Kapitalanlage
Ein Maklerkunde hatte 2010 auf Anraten seines Versicherungsmaklers, einer Versicherungsmakler-GmbH, seine Lebensversicherungen verkauft. Den Verkaufserlös hat er auf Anraten der Versicherungsmakler-GmbH einer weiteren Gesellschaft zum Ankauf von Gold überlassen.
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