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29.05.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

LV: Nachträgliche Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses

| Das Job-Center darf bei einem Bezieher von Hartz IV-Leistungen nicht die Leistungen kürzen, wenn dieser bei seiner Lebensversicherung nachträglich einen Verwertungsausschluss vereinbart und erst auf diese Weise die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen erfüllt. Darin ist nämlich keine Pflichtverletzung zu sehen. So lautet das Fazit einer Entscheidung des SG Mainz. |