29.08.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Hartz IV auch bei nachträglichem Verwertungsausschluss
| Wird bei einer Lebensversicherung ein Verwertungsausschluss vereinbart, muss das erwirtschaftete Guthaben nicht aufgebraucht werden, bevor staatliche Unterstützung bezogen werden kann. Das gilt sogar, wenn der Verwertungsausschluss nachträglich vereinbart wird. Dies hat ein Jobcenter in einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem SG Mainz erfahren müssen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig