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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Arbeitszeugnis - Streit um verschlüsselte Formulierung

| Die Formulierung im Arbeitszeugnis, man habe einen Beschäftigten „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, bringt nicht verschlüsselt gerade das Gegenteil zum Ausdruck, nämlich das Desinteresse und die fehlende Motivation des Mitarbeiters. Mit dieser Aussage hat das BAG einen Zeugnisstreit zugunsten des Arbeitgebers entschieden ( BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az. 9 AZR 386/10 ; Abruf-Nr. 120211 ). |

Quelle: ID 31799980