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25.09.2013 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Keine Überstundenvergütung nach Ausscheiden wegen Krankheit

| Haben Sie als Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter Ausgleich von Überstunden durch Freizeit vereinbart und kann der Mitarbeiter die Freizeit aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen (Erkrankung und anschließende Verrentung) nicht mehr nehmen, brauchen Sie keine Überstundenvergütung zu zahlen. Dieser Grundsatz ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. |