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· Fachbeitrag · Personalmanagement

So gestalten Sie Arbeitszeit und -ort Ihrer Mitarbeiter im Maklerunternehmen flexibel

von Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg, und Björn Fleck, Jurist und Sachbuchautor

| Sie haben in Ihrem Versicherungsmaklerunternehmen oft ein Interesse daran, die Arbeitszeit und den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter flexibel zu gestalten, um so z. B. auf aktuelle Entwicklungen in Ihrem Unternehmen oder im Markt reagieren zu können. WVM zeigt Ihnen, wie Sie die Arbeitszeit einseitig ändern und Spielräume bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen nutzen. |

Weisungsrecht des Arbeitgebers und Vertragsvereinbarung

Als Arbeitgeber dürfen Sie ‒ nach billigem Ermessen ‒ die organisatorischen Maßnahmen (z. B. Essen am Arbeitsplatz, Pflege von Arbeitsmitteln), den Ort und die Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung in Ihrem Maklerunternehmen festlegen (Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht, § 106 GewO).

 

Wichtig | Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht (ausdrücklich) etwas anderes mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart haben.