16.02.2015 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
| Das BAG hat seine bisherige Ansicht aufgegeben, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte. |
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