· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Pauschale von 15 Euro für die Nacherstellung von Kontoauszügen
| Eine Klausel in den AGB einer Bank, wonach für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro fällig werden, verstößt gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam. Das hat der BGH festgestellt und der Bank aufgegeben, den Preis für einen nachträglichen Kontoauszug an ihren tatsächlichen Kosten zu orientieren. |
Beachten Sie | Die auf den ersten Blick verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH bedeutet auch, dass die Gebühr für die Nacherstellung von Kontoauszügen höher als 15 Euro sein kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bank bei ihrer Preisgestaltung nach Nutzergruppen differenziert. Das hatte sie im Urteilsfall - intern - bereits getan:
- 80 Prozent der Fälle betrafen Vorgänge, die bis zu sechs Monate zurückreichten. In diesen Fällen fielen intern Kosten von (lediglich) 10,24 Euro an.
- In den übrigen Fällen, in denen Zweitschriften für Vorgänge beansprucht wurden, die länger als sechs Monate zurücklagen, lagen die Kosten deutlich höher (BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. XI ZR 66/13; Abruf-Nr. 134034).
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 4 | ID 42483871