11.11.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Erträge des Altersvorsorgevermögens sind nicht zulagefähig
| Zinsen und Erträge, die dem Altersvorsorgevermögen gutgeschrieben werden, stellen keine zulagefähigen Altersvorsorgebeiträge dar. Denn Voraussetzung für die Altersvorsorgezulage sei die Leistung eines Altersvorsorgebeitrags. Das sei bei Zinsen und Erträgen nicht der Fall, hat der BFH klargestellt ( BFH, Urteil vom 8.7.2015, Az. X R 41/13, Abruf-Nr. 180250 ) . |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig