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Insolvenzschutz: PSVaG legt Beitragssatz für 2019 fest
| Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten zahlt, hat den Beitragssatz für 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt. Ein Vorschuss für 2020 wird nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2020 getroffen. |
Weiterführender Hinweis
- Ein Beispiel zur Berechnung des individuellen Jahresbeitrags finden Sie auf www.psvag.de → Mitglieder & Beitrag → Finanzierungsverfahren und Beitragssatz → Berechnung des individuellen Jahresbeitrags
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46185840