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26.09.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Leistungen aus einer Pensionskasse sind immer beitragspflichtig

| Die laufenden Leistungen aus einer Pensionskasse unterliegen grundsätzlich der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen und die vom Arbeitgeber begonnene betriebliche Altersversorgung (bAV) mit eigenen Beiträgen fortgeführt haben, entschied das BSG. |