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22.09.2016 · Nachricht · Berufshaftpflichtversicherung

Beiträge zur Berufshaftpflicht einer Rechtsanwalts-GbR

| Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten (BFH, Urteil vom 10.03.2016, Az. VI R 58/14, Abruf-Nr. 186269 ). |