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· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

Betriebsrat außerhalb eines Schulungsseminars nicht versichert

| Ein Betriebsrat ist bei der Teilnahme an einem Schulungsseminar unfallversichert, wenn er bei der konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls ein unternehmensbezogenes Recht wahrnimmt. Ist der gemeinsame Besuch eines Abenteuerwalds nicht Gegenstand des Schulungsseminars, zählt er nicht zur versicherten Tätigkeit. Rutscht der Betriebsrat dort aus und bricht sich den linken Knöchel, muss die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016, Az. L 6 U 836/16, Abruf-Nr. 186381 ). |

 

Weiterführender Hinweis

  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 2 | ID 44198135