15.05.2019 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Einwurf von Privatbrief in Briefkasten auf dem Arbeitsweg
| Eine Versicherte erleidet keinen Arbeitsunfall, wenn sie sich auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle bei dem Versuch, einen Brief einzuwerfen, verletzt. Das hat das BSG entschieden (BSG, Urteil vom 08.05.2019, Az. B 2 U 31/17 R, Abruf-Nr. 208852 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig