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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Kein Wegeunfall beim Testen der Straße auf Glätte

| Ein Arbeitnehmer erleidet keinen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegeunfall, wenn er auf dem Weg zu seinem Pkw stürzt, nachdem er zuvor die Fahrbahn auf Glätte untersucht hat. Das hat das BSG entschieden und damit die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz bestätigt. |

 

Weiterführende Hinweise

  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 3 | ID 45113983