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08.11.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Wegeunfall eines Lkw-Fahrers am Probearbeitstag

| Ein Lkw-Fahrer, der an einem seiner Probearbeitstage auf dem Weg von seiner Wohnung zum Unternehmen einen Unfall erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das LSG Hamburg klargestellt und eine Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bejaht. Der Lkw-Fahrer hatte im Unternehmen bereits Probearbeitstage hinter sich. Diese dienten dem Mitfahren und Kennenlernen der einzelnen Touren (LSG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2018, Az. L 2 U 11/18, Abruf-Nr. 205205 ). |