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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Zwischenstopp im Waschsalon ‒ kein versicherter Wegeunfall

| Fährt ein Beschäftigter frühzeitig von zu Hause los, um vor Arbeitsbeginn noch einen auf dem direkten Weg liegenden Waschsalon aufzusuchen, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Das gilt auch, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2018, Az. L 8 U 4324/16, Abruf-Nr. 202743 ). |

 

Weiterführender Hinweis

  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45436887