· Fachbeitrag · Konkreter Praxisfall
Risiken in der Versorgung eines Versorgungswerksangehörigen und seiner Familie absichern
von Dipl.-Kaufmann und Dipl.-Finanzwirt (FH) Boris Rahming, rahming GmbH, Berlin
| Viele Familien sind aufgrund der Meldungen zu Versorgungslücken im Alter verunsichert. Sie stellen ihrem Berater daher oft die Frage, ob sie im Alter ausreichend abgesichert sind oder ob eine höhere Sparquote erforderlich ist. Am Beispiel eines Freiberuflers mit Familie gehen wir der Frage nach, ob die aktuelle Versorgung ausreicht und ob Risiken zusätzlich abzusichern sind. |
Praxisfall
Wir haben einen Architekten Anfang 50 mit Familie als Beispiel gewählt.
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A ist Architekt (geboren 1.4.1959) und verheiratet. Seine Ehefrau E (geboren 8.8.1961) ist in Teilzeit als Lehrerin tätig. Sie verdient 23.800 Euro brutto. Das Paar hat zwei Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren. A hat mit seinem Partner eine Architekten-GbR. Beide sind Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg. Der auf A entfallende Gewinnanteil aus der GbR stellt das beitragsrelevante Einkommen dar, nach dem sich sein Versorgungswerkbeitrag ermittelt. 2011 wird der Gewinnanteil für A in etwa 80.000 Euro betragen. Der wesentliche Vermögensbaustein der Eheleute besteht aus einem weitgehend entschuldeten selbstgenutzten Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro. Das Hypothekendarlehen valutiert mit rund 80.000 Euro. Aus Zeiten des Berufseinstiegs hat A eine kleinere Kapitallebensversicherung mit einer steuerfreien Einmalleistung im Wert von 45.000 Euro. Diese wird bereits zu seinem 60. Lebensjahr fällig. Bis zum 66. Lebensjahr könnte dieses Kapital bei einer Verzinsung von 3,5 Prozent nach Steuern auf 55.316 Euro anwachsen. Mit Ausnahme eines Tagesgelds von 30.000 Euro ist aktuell kein liquides Vermögen vorhanden. |