· Fachbeitrag · Vermögensplanung
Eine gute Beratung erfordert die ganzheitliche Betrachtung der Finanzen Ihrer Kunden
von Stephanie Niklas, Dipl.-Betriebswirtin und Versicherungsberaterin, Geschäftsführerin der Niklas Berliner Honorarberater GmbH, Berlin
| Viele Familien verfügen über ein im Laufe der Zeit historisch gewachsenes Portfolio von Vermögensanlagen, Versicherungen, Altersvorsorgeverträgen und gegebenenfalls Verbindlichkeiten. Nach einer gewissen Zeit wünschen sie eine Überprüfung ihres Vermögens und ihrer persönlichen Absicherung, weil sich ihre Lebenssituation inzwischen geändert hat. Da sind Sie als Berater gefragt. Ein konkreter Fall aus der Praxis zeigt, dass Sie dieser Aufgabe nur gerecht werden können, wenn Sie die Finanzen Ihres Kunden ganzheitlich betrachten. |
Fall aus der Beratungspraxis
Der Praxisfall ereignete sich bei einem Akademiker-Ehepaar Mitte 30, das aufgrund einer Erbschaft Beratungsbedarf hatte.
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Der 35-jährige Lehrer L und seine 33-jährige Ehefrau E haben zwei Kinder (Tochter T ist fünf Jahre alt, Sohn S ist drei Jahre alt). L wurde vor kurzem auf Lebenszeit verbeamtet, E ist angestellte Lehrerin und arbeitet aufgrund der Kinderbetreuung derzeit in Teilzeit mit reduziertem Einkommen. Die Eheleute verfügen über ein Depot mit Kurswerten in Höhe von rund 60.000 Euro. Zudem besitzen sie eine eigengenutzte Immobilie (Teilfinanzierung mit offener Restschuld des Bauspardarlehens in Höhe von insgesamt 65.000 Euro). Vor kurzem erhielten die Eheleute eine Erbschaft in Höhe von rund 80.000 Euro.
In Bezug auf die Erbschaft erhielten sie unterschiedliche Verwendungsempfehlungen:
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Das Ehepaar hat einen Berater mit der Gesamtvermögenssituation und der passende Verwendungsempfehlung für das erhaltene Erbe beauftragt. Es hat folgende drei Fragen:
1. Wie soll es mit der Erbschaft sinnvoll umgehen?
- 2. Können die bestehenden Vermögenswerte im Rendite-Risiko-Verhältnis optimiert werden?
- 3. Aus dem vorhandenen Doppeleinkommen bleiben im Durchschnitt rund 1.000 Euro monatlich netto zur freien Verwendung übrig. Wie soll dieses Kapital sinnvoll investiert werden?
Analyse der vorhandenen Situation und Empfehlungen
Im ersten Schritt nimmt der Berater die vorhandenen Vermögensanlagen, Versicherungen, Altersvorsorgeformen und Finanzierungen in die persönliche Bilanz auf. Ergänzend erfasst er auch die Einnahmen- und Ausgabenströme in der persönlichen Gewinn- und Verlustrechnung.
Aus der Prüfung ergeben sich folgende wesentliche Empfehlungen:
- 1. Der Berater empfiehlt, den aus der Erbschaft zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 80.000 Euro zur vorzeitigen Ablösung des Bauspardarlehens zu verwenden. Finanzplanerisch steckt dahinter, dass bei gleicher Sicherheit die Sollzinsen grundsätzlich höher sind als die Habenzinsen. Die damit entfallenden Zins- und Tilgungszahlungen erhöhen künftig den monatlichen Sparbeitrag. Der verbleibende Teil aus dem Erbe in Höhe von rund 15.000 Euro wird in die neue Depotstruktur integriert.
- 2. Bei der Überprüfung der Depotanlagen stellt der Berater fest, dass diese historisch gewachsen sind und die Risikostruktur zu offensiv für das eigentlich konservative Anlageverhalten der Kunden ist. Im Bereich der gemischten Anlagen existieren in mehreren Dachfonds zudem starke Überschneidungen in den geographischen und inhaltlichen Anlageschwerpunkten. Einzelne Anlageklassen, wie zum Beispiel Rohstoffe, fehlen hingegen ganz. Der Berater schlägt daher vor, dass
- die Depotstruktur verschlankt, fehlende Anlageklassen ergänzt und die Gesamtstruktur auf das Risikoprofil der Kunden angepasst wird und
- in etablierten Märkten zudem auch passive Anlagen (wie Indexfonds) neu aufgenommen werden.
- Wichtig | Die Gesamtkostenquote des Depots wird damit verbessert.
- 3. Im Hinblick auf die monatlich überschüssige Liquidität in Höhe von 1.000 Euro empfiehlt der Berater eine mehrschichtige Ansparstruktur:
- Ein klassischer Banksparplan und ein Fondssparplan sorgen zunächst für die notwenige Flexibilität. So kann das Ehepaar etwaige kurz- oder mittelfristige Anschaffungen realisieren.
- Eine fondsgebundene Rentenversicherung stellt die Ergänzung der langfristigen Altersvorsorge sicher.
- Über einen neuen Bausparvertrag wird sichergestellt, dass die mittelfristige Ansparung für eine ins Auge gefasste Wochenendimmobilie für die Familie gelingt.
- Wichtig | Mit diesen drei Empfehlungen hat der Berater die originären Fragen seiner Kunden beantwortet. Ergänzend hat er aufgrund seines ganzheitlichen Beratungsansatzes noch weitere Empfehlungen parat:
- 4. Bei der Versicherungsüberprüfung hat der Berater festgestellt, dass die Eheleute noch über zwei separate Privathaftpflichtversicherungsverträge aus Studentenzeiten verfügen. Hier rät der Berater, diese in einem Familienvertrag zusammen mit den Kindern sinnvoll zusammenzuführen. Zudem achtet der Berater darauf, dass beide Eheleute im neuen Vertrag auch im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durch die Aufnahme einer Lehrerhaftpflichtversicherung geschützt sind.
- 5. Der Berater stellt fest, dass versehentlich für den Sohn S zwei Sparverträge (jeweils von Mutter und Vater separat) statt jeweils eines Sparvertrags für jedes Kind abgeschlossen wurden. Die ungleiche Sparrate war bislang nicht aufgefallen. Das soll nun nachträglich korrigiert werden.
- 6. Der Berater zeigt auf, dass der bestehende Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden muss, weil L auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Er schlägt die Aufnahme einer Dienstunfähigkeitsklausel vor, weil die Kriterien für eine Dienstunfähigkeit mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht den Kriterien einer klassischen Berufsunfähigkeit entsprechen müssen. Die Gefahr, dass im Falle einer Dienstunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet, wird somit eliminiert.
PRAXISHINWEIS | Diese auch bei Beamten zu Beginn der beruflichen Tätigkeit noch wichtige private Zusatzabsicherung kann im Laufe des Berufslebens jedoch sukzessive abgebaut werden. Denn die Absicherung eines Beamten steigt mit jedem geleisteten Dienstjahr. Auch dies spart unnötige Versicherungsbeiträge. |
- 7. Beide Eheleute verfügten bereits über einen Riester-Banksparplan. Der Berater weist darauf hin, dass der Eigenbeitrag für den Riester-Vertrag der Ehefrau E reduziert werden kann, weil sie inzwischen halbtags tätig ist.
- 8. Der Berater sieht auch bei der vorhandenen privaten Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf den ursprünglich angestrebten Versicherungsumfang Anpassungsbedarf:
- Durch den Erwerb einer nun eigengenutzten Immobilie ist der Mietrechtschutz nicht mehr erforderlich.
- Ein Verkehrsrechtsschutz ist bereits durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt.
FAZIT | Der Praxisfall zeigt, dass eine isolierte Anlage- oder Versicherungsberatung keine ausreichend guten Ergebnisse hätte erreichen können. Deshalb muss das Zusammenspiel von Vermögen, Risiko- und Vorsorgeversicherungen, der Altersvorsorge und etwaigen Finanzierungen stets sorgfältig erfasst werden. Die richtigen Empfehlungen für den Kunden ergeben sich dann eigentlich von selbst. Dieser Allfinanzgedanke ist vom Grundsatz her zweifelsfrei nicht neu, scheint aber in der kurzlebigen aktuellen Beratungslandschaft nicht immer umsetzbar. |