27.02.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Rechtsfolgenhinweis im Antragsformular an falscher Stelle
| Die Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, können bei der Antragstellung leicht übersehen werden und sind daher nicht ausreichend. Die Folge ist, dass der Versicherer in diesem Fall nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann. Mit dieser Aussage schloss sich das OLG Stuttgart der Rechtsprechung des BGH an (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2013, Az. 7 U 101/13; Abruf-Nr. 140303 ). |
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