· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Grundsätze „Sach“: Sind Verwaltungsboni ausgleichserhöhend?
| Ein Leser fragt: Sind Verwaltungsboni bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach den Grundsätzen „Sach“ ausgleichserhöhend? |
Antwort | Nein. Für die Ausgleichsberechnung ist die nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Vertreters berechnete Brutto-Jahresprovision des vom Vertreter aufgebauten Versicherungsbestands maßgebend. Die ausgezahlten Verwaltungsboni sind Zuschüsse im Sinne des Abschnitt I 4 der Grundsätze. Sie sind im Rahmen der Ausgleichsermittlung unbeachtlich. Verwaltungsboni vergüten allein die Verwaltung des Kundenbestands (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.8.2013, Az. 5 U 38/13, Abruf-Nr. 187419).
Weiterführender Hinweis
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Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 1 | ID 44184647