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· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

Grundsätze „Sach“: Sind Verwaltungsboni ausgleichserhöhend?

| Ein Leser fragt: Sind Verwaltungsboni bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach den Grundsätzen „Sach“ ausgleichserhöhend? |

 

Antwort | Nein. Für die Ausgleichsberechnung ist die nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Vertreters berechnete Brutto-Jahresprovision des vom Vertreter aufgebauten Versicherungsbestands maßgebend. Die ausgezahlten Verwaltungsboni sind Zuschüsse im Sinne des Abschnitt I 4 der Grundsätze. Sie sind im Rahmen der Ausgleichsermittlung unbeachtlich. Verwaltungsboni vergüten allein die Verwaltung des Kundenbestands (so auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.8.2013, Az. 5 U 38/13, Abruf-Nr. 187419).

 

Weiterführender Hinweis

  • Sonderausgabe „Ausgleichsanspruch: So holen Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich heraus“ auf wvv.iww.de → Abruf-Nr. 43325226
Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 1 | ID 44184647