07.11.2019 · Nachricht ·
Personalmanagement
Ein Leser fragt: Lassen Sich die Regelungen zur Arbeit auf Abruf durch eine Rahmenvereinbarung ohne Arbeitspflicht umgehen. Wenn ja, wie wird diese Art von Beschäftigung in der Praxis behandelt? Kann ich mit jeder Aushilfe eine solche Vereinbarung treffen? Ist diese Möglichkeit begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitseinsätzen? Gibt es Probleme, wenn ich diese Vereinbarung bei kurzfristig Beschäftigten anwende?
31.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Sie als Arbeitgeber und Ihr Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch abzugeben (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer ...
09.10.2019 · Nachricht ·
Teilzeit
Ein Leser fragt, ob die Konsequenzen des § 12 TzBfG nur eintreten, wenn Arbeit auf Abruf explizit vereinbart ist (das Gesetz spreche von „Können vereinbaren“) oder immer dann, wenn keine Arbeitszeit festgelegt ...
08.10.2019 · Nachricht ·
Altersteilzeit/Urlaub
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase. Das hat das BAG entschieden und damit die Entscheidung des LAG Düsseldorf bestätigt. Bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell werden Arbeitnehmer in der Freistellungsphase nicht Arbeitnehmern gleichgestellt, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.
07.10.2019 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen der Rentenversicherung müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Prüfung festhält, ...
25.09.2019 · Nachricht ·
Gesetzesänderungen
Der Bundesrat hat zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende DSGVO zugestimmt, die der Bundestag im Juni verabschiedet hatte. Darunter befinden sich auch zwei wichtige Änderungen für ...
02.09.2019 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Für die „Arbeit auf Abruf“ gelten seit 01.01.2019 geänderte Spielregeln. Die Gesetzesänderung zur Abrufarbeit kann böse Folgen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Agenturen haben, wenn die Arbeit auf Abruf ohne feste vertraglich geregelte Arbeitszeit praktiziert wird. Sie als Arbeitgeber sollten die Beitragsfalle kennen und umgehen. Denn auch die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung machen ernst.