10.12.2019 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Wenn Sie Kunden und Geschäftspartner zu einem Event einladen, sind die Sachbearbeiter des Finanzamts meist sehr streng. Sie gliedern aus den Kosten die Bewirtungskosten aus, ermitteln aus dem Restbetrag die Kosten je Teilnehmer und streichen den Betriebsausgabenabzug, wenn die Kosten je Teilnehmer netto über 35 Euro liegen. Das ist Geschichte. Der BFH hat nämlich eine Entscheidung des FG Münster bestätigt, die mit dieser fiskalischen Tradition gebrochen hatte.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Anhängige Verfahren
Die Steuererklärung 2019 steht vor der Tür. Diese sollten Sie nutzen, um Steuern zu sparen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die für Sie und Ihre Versicherungsagentur relevanten Verfahren, die beim BFH und ...
11.11.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Manche steuerbegünstigten Arbeitgeberleistungen erfordern, dass die begünstigte Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt wird. Der BFH hat dieses Merkmal in drei Urteilen neu definiert ...
Schwerpunkt
Beitrag
05.11.2019 · Fachbeitrag ·
Agenturaufgabe/Betriebseinnahmen
Die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter sind ein wichtiger Baustein der Altersversorgung. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie die Leistungen aus dem Versorgungswerk zu ...
28.10.2019 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Ein WVV-Leser fragt: Ein Arbeitnehmer soll zum Abschied und Geburtstag jeweils im Dezember Geschenke steuerfrei erhalten. Geht das?
21.10.2019 · Nachricht ·
Sachbezüge
Am 01.01.2020 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
17.10.2019 · Fachbeitrag ·
Terminübersichten
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die dreitägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Steuer- und Sozialabgabentermine für 2020 im Griff.