· Nachricht · Lebensversicherung
Grundstücksverkauf gegen Barzahlung und Sofortrenten-LV
| Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks neben einer Geldzahlung an den Veräußerer, zu dessen Gunsten eine Sofortrenten-Lebensversicherung gegen Einmalzahlung abzuschließen, so errechnet sich der Veräußerungserlös als Summe von Barzahlung und Einmalzahlung. So sieht es das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.07.2018, Az. 7 K 1131/18, Abruf-Nr. 205321 ). Der Veräußerer wendet sich gegen das Urteil. Er hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az. IX B 91/18) eingelegt, um eine Überprüfung seines Falls in der Revision zu erreichen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 1 | ID 45681314